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Baden-Württemberg
1418 €/Std.

Möbelträger/in in Stuttgart

Finde deinen Minijob als Möbelträger/in in Stuttgart (Baden-Württemberg). 1418 €/Std., Auf Abruf.

Möbelträger/in in Stuttgart finden
Über den Minijob

Als Möbelträger/in im Minijob unterstützt du Umzugsunternehmen oder Privatpersonen beim Transport von Möbeln und schweren Gegenständen. Dieser 603-Euro-Job wird meist auf Abruf vergeben, sodass du nur dann arbeitest, wenn Aufträge anstehen. Die körperlich anspruchsvolle Tätigkeit wird überdurchschnittlich gut bezahlt und eignet sich hervorragend für sportliche Menschen.

In Stuttgart gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Möbelträger/in zu arbeiten. Als Großstadt mit 635.000 Einwohnern bietet Stuttgart ein breites Angebot an Minijob-Stellen in diesem Bereich.

Welche Aufgaben hast du als Möbelträger/in in Stuttgart?

  • 1Möbel und Hausrat sicher verpacken und transportieren
  • 2Schwere Gegenstände tragen und in Umzugswagen verladen
  • 3Möbel ab- und wieder aufbauen
  • 4Transportwege sichern und Treppenhäuser schützen
  • 5Einrichtungsgegenstände am Zielort positionieren
  • 6Verpackungsmaterial entsorgen und aufräumen

Welche Voraussetzungen brauchst du als Möbelträger/in?

Gute körperliche Fitness und BelastbarkeitTeamfähigkeit und KommunikationsbereitschaftZuverlässigkeit, auch bei kurzfristigen EinsätzenHandwerkliches Geschick für MöbelmontageFührerschein Klasse B von Vorteil

Was solltest du über Stuttgart wissen?

Bundesland
Baden-Württemberg
Einwohner
635.000
Lebenshaltung
sehr hoch
Flexibilität
Auf Abruf
Umfangreiches Netz mit S-Bahn, Stadtbahn, Zahnradbahn und Bus – VVS-Verbund für die gesamte Region.

Wie bewirbst du dich als Möbelträger/in in Stuttgart?

  • Melde dich bei mehreren Umzugsunternehmen als Aushilfe an, um regelmäßig Einsätze zu bekommen
  • Trage immer festes Schuhwerk und arbeite mit Handschuhen, um Verletzungen zu vermeiden
  • Lerne die richtige Hebetechnik, um deinen Rücken zu schonen
  • Sei pünktlich und zuverlässig, dann wirst du bei neuen Aufträgen bevorzugt angefragt
  • Frage nach Trinkgeld-Regelungen, bei Umzügen gibt es oft zusätzliche Zuwendungen