Minijob während der Elternzeit – Was ist erlaubt?
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Minijob ist also problemlos möglich, solange du die Stundengrenze und die 603-Euro-Verdienstgrenze einhältst. Du brauchst allerdings die Zustimmung deines Arbeitgebers, wenn du während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aufnehmen möchtest.
Dein Arbeitgeber darf die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. In der Praxis wird sie fast immer erteilt, besonders wenn der Minijob in einer anderen Branche stattfindet und keine Konkurrenz darstellt. Reiche den Antrag schriftlich und mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Start ein.
Wichtig: Ein Minijob während der Elternzeit hat Auswirkungen auf das Elterngeld. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt genauer ein. Informiere dich vorab, damit es keine unerwarteten Kürzungen gibt.
Wird mein Minijob-Verdienst auf Elterngeld und Kindergeld angerechnet?
Beim Basiselterngeld wird dein Minijob-Verdienst angerechnet. Das Elterngeld wird dann auf Basis der Differenz zwischen deinem früheren Einkommen und deinem aktuellen Minijob-Verdienst berechnet. Konkret bedeutet das: Dein Elterngeld sinkt, wenn du einen Minijob aufnimmst, aber der Gesamtbetrag (Elterngeld plus Minijob-Verdienst) ist höher als das Elterngeld allein.
Beim ElterngeldPlus sieht die Rechnung günstiger aus. ElterngeldPlus wird über einen längeren Zeitraum gezahlt und berücksichtigt Teilzeitarbeit anders. Ein Minijob kann hier finanziell attraktiver sein, weil die Anrechnung moderater ausfällt. Lass dir von der Elterngeldstelle eine individuelle Berechnung erstellen, bevor du dich entscheidest.
Das Kindergeld wird durch einen Minijob nicht beeinflusst. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und steht dir in voller Höhe zu. Auch der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung bleibt vom Minijob-Verdienst unberührt.
Welche Minijobs lassen sich gut mit Kindern vereinbaren?
Für Eltern mit kleinen Kindern sind zeitlich flexible Minijobs besonders attraktiv. Homeoffice-Tätigkeiten wie Datenerfassung, Texterstellung, virtuelle Assistenz oder Kundenbetreuung per Telefon lassen sich gut in den Familienalltag integrieren. Du kannst arbeiten, wenn die Kinder schlafen oder in der Betreuung sind.
Auch Minijobs mit festen, aber familienfreundlichen Arbeitszeiten sind beliebt. Vormittagsschichten im Einzelhandel, Büroaushilfe während der Schulzeit oder Zeitungszustellung in den frühen Morgenstunden sind Klassiker. Viele Arbeitgeber bieten gerade für Eltern flexible Schichtmodelle an.
Eine kreative Option: Minijobs, bei die du deine Kinder mitnehmen kannst. Babysitten für andere Familien, Nachhilfe geben, Hundebetreuung oder Verkauf auf Wochenmärkten sind Tätigkeiten, die sich manchmal mit der eigenen Kinderbetreuung verbinden lassen. Auch Tagesmutter oder Tagesvater auf Minijob-Basis ist eine Möglichkeit.
Eignet sich ein Minijob für den Wiedereinstieg nach der Babypause?
Ein Minijob kann der perfekte erste Schritt zurück ins Berufsleben nach einer längeren Babypause sein. Du arbeitest in überschaubarem Umfang, gewöhnst dich wieder an berufliche Strukturen und bleibst fachlich am Ball – ohne dich und deine Familie zu überfordern.
Viele Arbeitgeber schätzen die Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit von Eltern. Scheue dich nicht, in deiner Bewerbung zu erwähnen, dass du nach der Elternzeit wieder einsteigen möchtest. Das ist kein Makel, sondern zeigt Motivation und Planungsfähigkeit.
Plane den Wiedereinstieg rechtzeitig. Kläre die Kinderbetreuung, sprich mit deinem Partner über die Aufgabenverteilung und fang mit wenigen Stunden an. Du kannst die Arbeitszeit später immer noch erhöhen, wenn alles gut läuft. Ein schrittweiser Einstieg ist weniger stressig als ein abrupter Wechsel vom Vollzeit-Elternsein zur Berufstätigkeit.
Welche Steuer- und Versicherungsvorteile haben Eltern im Minijob?
Verheiratete Eltern profitieren steuerlich besonders vom Minijob. Da der Minijob pauschal mit 2 % versteuert wird (vom Arbeitgeber getragen), bleibt der gesamte Verdienst steuerfrei. Das ist deutlich günstiger als ein reguläres Teilzeitarbeitsverhältnis, bei dem Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Beim Thema Krankenversicherung gibt es ebenfalls Vorteile: Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin gesetzlich versichert ist und du keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst, bist du über die Familienversicherung mitversichert – kostenlos. Der Minijob ändert daran nichts, solange du die 603-Euro-Grenze einhältst.
Beachte aber: Wenn du als Alleinverdiener einen Minijob annimmst und keine anderen Einkünfte hast, hast du keinen eigenen Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung. In diesem Fall müsstest du dich freiwillig versichern. Kläre deine individuelle Situation mit deiner Krankenkasse.