Gibt es für Rentner mit Minijob eine Hinzuverdienstgrenze?
Immer mehr Rentner entscheiden sich für einen Minijob – sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie aktiv bleiben möchten. Die gute Nachricht: Seit Januar 2023 gibt es für Bezieher der regulären Altersrente keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Das bedeutet, du kannst so viel dazuverdienen, wie du möchtest, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
Der Minijob mit der 603-Euro-Grenze ist für viele Rentner die ideale Lösung. Du verdienst bis zu 603 Euro im Monat, zahlst in der Regel keine Steuern und profitierst von einfachen bürokratischen Regelungen. Dein Arbeitgeber übernimmt die pauschalen Abgaben, sodass dir der volle Verdienst ausgezahlt wird.
Wichtig zu wissen: Die unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten gelten nur für die reguläre Altersrente. Bei Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder vorgezogener Altersrente gelten weiterhin besondere Regelungen, die du kennen solltest.
Was gilt beim Minijob mit Erwerbsminderungsrente oder vorzeitiger Rente?
Wenn du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, gelten Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller Erwerbsminderung darfst du maximal 18.558,75 Euro jährlich hinzuverdienen (Stand 2026). Bei teilweiser Erwerbsminderung ist die Grenze individuell und hängt von deinem bisherigen Einkommen ab. Ein Minijob mit maximal 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich) liegt in beiden Fällen deutlich unter diesen Grenzen und ist daher unproblematisch.
Bei vorzeitiger Altersrente – also wenn du vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehst – gelten seit 2023 ebenfalls keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Diese Änderung war ein großer Vorteil für Frührentner, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern möchten.
Bei der Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Waisenrente) wird Hinzuverdienst angerechnet, allerdings erst ab einem Freibetrag. Der Freibetrag liegt bei 992,64 Euro monatlich (West) bzw. 974,40 Euro (Ost). Ein Minijob-Verdienst von 603 Euro liegt weit darunter, sodass auch hier keine Kürzung droht.
Muss ich als Rentner im Minijob Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Auch Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 3,6 % des Bruttoverdienstes – bei 603 Euro also rund 19,37 Euro monatlich. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil von 15 % werden volle Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, die deine Rente erhöhen können.
Als Rentner, der bereits die reguläre Altersrente bezieht, bist du jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreit. Du kannst dich trotzdem freiwillig versichern lassen, um deine Rente weiter zu erhöhen. Dazu musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest.
Ob sich die freiwillige Rentenversicherung lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Jeder Beitragsmonat erhöht deine Rente, wenn auch nur geringfügig. Bei einem 603-Euro-Minijob steigt die monatliche Rente durch ein Jahr Beitragszahlung um etwa 5 Euro. Für manche Rentner ist das dennoch sinnvoll, insbesondere wenn sie bestimmte Versicherungszeiten erfüllen möchten.
Welche Minijobs eignen sich besonders für Rentner?
Viele Branchen schätzen die Erfahrung und Zuverlässigkeit älterer Mitarbeiter. Im Einzelhandel werden Rentner gerne als Aushilfen eingesetzt – sie bringen Lebenserfahrung, Geduld und Kundenfreundlichkeit mit. Auch in der Kinderbetreuung als Leih-Oma oder Leih-Opa gibt es eine wachsende Nachfrage.
Für Rentner mit handwerklichem Geschick bieten sich Minijobs als Hausmeister, Gärtner oder Reparaturhelfer an. Diese Tätigkeiten halten körperlich fit und sind oft zeitlich flexibel. Auch in Vereinen, Kirchengemeinden oder Bibliotheken gibt es regelmäßig Minijob-Möglichkeiten.
Wer geistig gefordert werden möchte, findet Minijobs im Bürobereich, als Nachhilfelehrer oder in der Beratung. Einige Unternehmen suchen gezielt erfahrene Senioren als Mentoren oder Berater auf Minijob-Basis. Online-Tätigkeiten wie Texten, Lektorat oder Datenerfassung können bequem von zu Hause aus erledigt werden.
Muss ich als Rentner den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Der Minijob wird in der Regel pauschal mit 2 % besteuert – diese Steuer übernimmt der Arbeitgeber. Du musst den Minijob-Verdienst daher nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Das vereinfacht die Steuersituation erheblich.
Allerdings gibt es eine Alternative: Dein Arbeitgeber kann den Minijob auch individuell nach deiner Lohnsteuerklasse besteuern. Das kann sich lohnen, wenn du keine weiteren Einkünfte neben der Rente hast und dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. In diesem Fall würdest du über die Steuererklärung die einbehaltene Steuer zurückbekommen.
Beachte, dass deine Rente selbst teilweise steuerpflichtig ist. Je nach Rentenbeginn liegt der steuerpflichtige Anteil zwischen 50 % und 100 %. Zusammen mit dem Minijob-Verdienst könnte dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag überschreiten, was zu einer Steuerpflicht führt. Lass dich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder der Rentenversicherung beraten.