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Recht & Steuern1. Oktober 2025Von der Genieportal-Redaktion

Minijob als Schüler – Ab welchem Alter?

Ab wann dürfen Schüler einen Minijob ausüben? Erfahre alles über Altersgrenzen, erlaubte Arbeitszeiten, Jugendarbeitsschutz und was Eltern beachten müssen.

Ab welchem Alter dürfen Schüler arbeiten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung regeln genau, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Minderjährige arbeiten dürfen. Grundsätzlich gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt, ab 15 Jahren gelten gelockerte Regeln, und ab 18 Jahren gibt es keine besonderen Einschränkungen mehr.

Für den Minijob bedeutet das: Ab 13 Jahren kannst du unter strengen Auflagen einen Minijob annehmen. Die meisten Schüler-Minijobs starten allerdings ab 15 oder 16 Jahren, weil dann die Tätigkeitspalette deutlich breiter ist. Ein Minijob ist eine hervorragende Möglichkeit für Schüler, erste Berufserfahrung zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen.

Was darfst du als Schüler mit 13 oder 14 Jahren arbeiten?

Ab 13 Jahren darfst du mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitszeit ist auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt – und das nur zwischen 8 und 18 Uhr. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind bis zu drei Stunden erlaubt.

Erlaubte Tätigkeiten sind zum Beispiel: Zeitungen oder Prospekte austragen, Nachhilfe geben, Babysitten, leichte Gartenarbeit oder Einkäufe für Nachbarn erledigen. Arbeiten, die körperlich belastend, gefährlich oder für die Gesundheit schädlich sind, sind tabu.

An Schultagen darfst du erst nach der Schule arbeiten. Während der Schulferien gelten die gleichen Regeln – also maximal zwei Stunden täglich. Die Arbeit darf deine Gesundheit, Sicherheit und schulische Entwicklung nicht beeinträchtigen.

Wie viel darfst du als Schüler zwischen 15 und 17 Jahren arbeiten?

Ab 15 Jahren giltst du als Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes und darfst deutlich mehr arbeiten. Während der Schulzeit sind bis zu 8 Stunden an maximal 5 Tagen pro Woche erlaubt, allerdings nur außerhalb der Unterrichtszeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.

In den Schulferien darfst du bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in Vollzeit arbeiten – also 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich. Diese Regelung wird häufig für Ferienjobs genutzt. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen, Samstagsarbeit ist in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Bäckereien oder Einzelhandel erlaubt.

Verboten sind für Jugendliche unter 18 Jahren: Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Arbeit mit gesundheitsschädlichen Stoffen, Arbeit an Sonn- und Feiertagen (mit Branchenausnahmen) sowie Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. In der Gastronomie dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 22 Uhr arbeiten.

Bekommst du als Schüler im Minijob Mindestlohn und wie viel darfst du verdienen?

Eine wichtige Besonderheit: Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Arbeitgeber dürfen Schülern unter 18 Jahren also theoretisch weniger als den Mindestlohn zahlen. In der Praxis zahlen viele Arbeitgeber jedoch freiwillig den Mindestlohn oder mehr, um Mitarbeiter zu gewinnen.

Ab dem 18. Geburtstag gilt der Mindestlohn uneingeschränkt – unabhängig davon, ob du noch Schüler bist oder nicht. Für die 603-Euro-Grenze des Minijobs spielt das Alter keine Rolle: Die Verdienstgrenze gilt für alle Minijobber gleichermaßen.

Der Minijob-Verdienst eines Schülers wird in der Regel pauschal versteuert. Das Kindergeld der Eltern wird durch den Minijob nicht gefährdet – seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld.

Was müssen Eltern zu Zustimmung und Versicherung beim Schüler-Minijob wissen?

Für Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter dem Arbeitsvertrag zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag unwirksam. Die Einwilligung sollte schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden.

Die Krankenversicherung des Schülers bleibt durch den Minijob unberührt. Schüler sind in der Regel über die Familienversicherung der Eltern mitversichert – kostenlos und unabhängig vom Minijob-Verdienst. Auch die Unfallversicherung ist abgedeckt: Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Berufsgenossenschaft an, und der Schüler ist bei Arbeitsunfällen und auf dem Arbeitsweg versichert.

Eltern sollten darauf achten, dass der Minijob die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigt. Bei Auffälligkeiten kann die Schule oder das Jugendamt einschreiten. Grundsätzlich gilt: Die Schule hat immer Vorrang vor der Arbeit.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man einen Minijob machen?

Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt, allerdings maximal zwei Stunden täglich. Ab 15 Jahren gelten deutlich großzügigere Regeln mit bis zu 8 Stunden täglich an Schultagen und Vollzeit in den Ferien.

Gilt der Mindestlohn für Schüler im Minijob?

Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, auch wenn du noch Schüler bist.

Brauchen Schüler die Erlaubnis der Eltern für einen Minijob?

Ja, Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zum Arbeitsvertrag. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag unwirksam. Die Zustimmung sollte schriftlich festgehalten werden.

Wird das Kindergeld durch einen Schüler-Minijob beeinflusst?

Nein, seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld. Der Minijob-Verdienst eines Schülers hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch der Eltern.

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Stand: Oktober 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr