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Recht & Steuern10. Januar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Mindestlohn im Minijob: Aktuelle Regeln 2026

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob? Wie hoch ist er 2026 und was bedeutet er für deine maximale Stundenzahl? Alle aktuellen Regeln und Ausnahmen im Überblick.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch im Minijob?

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 profitieren auch Minijobber von dieser Regelung. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Es gibt kein Schlupfloch, das Minijobs von dieser Pflicht ausnimmt.

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Da Minijobs bis 603 Euro pro Monat pauschal besteuert werden, entspricht der Bruttolohn in den meisten Fällen auch dem Nettolohn des Minijobbers. Das macht den Mindestlohn für Minijobber besonders transparent.

Die Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Verdienst bei genau 10 Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze.

Wie viele Stunden darfst du im Minijob beim Mindestlohn maximal arbeiten?

Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro und einer Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat kannst du maximal rund 41,97 Stunden pro Monat arbeiten. Umgerechnet sind das etwa 9,7 Stunden pro Woche. Verdienst du genau den Mindestlohn, darfst du also nicht mehr als diese Stundenzahl arbeiten, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten.

Bekommst du einen höheren Stundenlohn als den Mindestlohn, verringert sich deine maximale Stundenzahl. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro zum Beispiel darfst du nur noch rund 35,9 Stunden pro Monat arbeiten.

Es ist wichtig, dass du deine Stunden genau im Blick behältst. Seit 2022 besteht eine allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dein Arbeitgeber muss deine Arbeitszeiten dokumentieren. Führe zusätzlich eigene Aufzeichnungen, damit du im Streitfall Nachweise hast.

Wer ist vom Mindestlohn im Minijob ausgenommen?

Es gibt einige wenige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht gilt. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das soll verhindern, dass junge Menschen wegen des Mindestlohns keine Ausbildung beginnen.

Auch Langzeitarbeitslose können in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung unter Mindestlohn bezahlt werden. Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolvieren, fallen ebenfalls nicht unter das Mindestlohngesetz.

Für Minijobber über 18 Jahren mit abgeschlossener Ausbildung oder ohne Ausbildung, die kein Pflichtpraktikum machen, gilt der Mindestlohn aber ohne jede Ausnahme. Wenn dein Arbeitgeber dir weniger zahlt, verstößt er gegen das Gesetz.

Was tun, wenn der Arbeitgeber zu wenig zahlt?

Leider kommt es gerade bei Minijobs immer wieder vor, dass der Mindestlohn unterlaufen wird. Manche Arbeitgeber zahlen zwar den Mindestlohn pro Stunde, lassen aber Stunden nicht aufschreiben oder erwarten unbezahlte Arbeit vor oder nach der offiziellen Schicht.

Wenn du den Verdacht hast, dass du weniger als den Mindestlohn bekommst, dokumentiere deine tatsächlichen Arbeitszeiten genau. Notiere Anfangs- und Endzeiten sowie Pausen. Vergleiche dann deinen monatlichen Verdienst mit den geleisteten Stunden.

Du kannst dich an die Minijob-Zentrale, an eine Gewerkschaft oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Auch ein anonymer Hinweis an den Zoll ist möglich, denn der Zoll ist für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig. Du hast übrigens einen Nachzahlungsanspruch für bis zu drei Jahre rückwirkend.

Wie hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt und wie geht es weiter?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde seit seiner Einführung 2015 mehrfach angehoben. Er stieg von anfangs 8,50 Euro über 9,19 Euro, 9,35 Euro, 9,50 Euro und 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Im Juli 2022 kam der große Sprung auf 10,45 Euro und im Oktober 2022 auf 12 Euro. Seit Januar 2024 gilt 12,41 Euro und seit Januar 2025 der aktuelle Satz von 13,90 Euro.

Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, prüft alle zwei Jahre, ob eine Anpassung notwendig ist. Die nächste reguläre Anpassung wird für Januar 2027 erwartet. Politisch gibt es Diskussionen über einen Mindestlohn von 14 oder 15 Euro, was die Minijob-Grenze erneut verschieben würde.

Für Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung: Du darfst entweder mehr verdienen pro Monat, oder du musst bei gleichem Verdienst weniger Stunden arbeiten. In jedem Fall steigt der Wert deiner Arbeitsstunde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn im Minijob 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 genau 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt für alle Minijobber ab 18 Jahren ohne Ausnahme. Die daraus resultierende Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat.

Wie viele Stunden darf ich bei 603 Euro und Mindestlohn arbeiten?

Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro darfst du maximal rund 42 Stunden pro Monat arbeiten, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Das entspricht etwa 9,7 Stunden pro Woche.

Gilt der Mindestlohn auch für Schüler mit Minijob?

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Sobald du 18 bist oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, gilt der Mindestlohn aber auch für dich.

Steigt die 603-Euro-Grenze automatisch mit dem Mindestlohn?

Ja, die Minijob-Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Wird der Mindestlohn erhöht, steigt auch die monatliche Verdienstgrenze automatisch mit.

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Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr