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Recht & Steuern5. Januar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Arbeitsrecht: Deine Rechte als Minijobber

Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Erfahre alles über Kündigungsschutz, Mindestlohn, Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch im Minijob.

Hast du als Minijobber die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten – und dazu zählen auch Minijobber. Du hast grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie deine vollzeitbeschäftigten Kollegen. Dein Arbeitgeber darf dich nicht schlechter behandeln, nur weil du einen Minijob ausübst.

Das betrifft alle wesentlichen Arbeitsbedingungen: Vergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zugang zu betrieblichen Einrichtungen wie Kantine oder Parkplätzen und auch betriebliche Sozialleistungen. Unterschiede sind nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen – etwa eine anteilige Berechnung bei zeitabhängigen Leistungen.

Hast du im Minijob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt auch für Minijobber. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir mindestens den aktuellen Mindestlohn pro Stunde zu zahlen. Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser bei 12,41 Euro, ab dem 1. Januar 2025 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Durch die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn kannst du bei 603 Euro monatlich maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Bekommst du mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die mögliche Stundenzahl entsprechend.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Arbeitszeiten aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Das dient auch deinem Schutz: So kann überprüft werden, ob du tatsächlich mindestens den Mindestlohn pro Stunde erhalten hast.

Bekommst du im Minijob Lohn, wenn du krank bist oder ein Feiertag ist?

Wenn du krank wirst, hast du als Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen – genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Erkrankung informieren und ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach deinem regelmäßigen Verdienst. Arbeitest du zum Beispiel jeden Mittwoch und Freitag und wirst an einem Mittwoch krank, bekommst du den Verdienst für den ausgefallenen Mittwoch bezahlt. An Tagen, an denen du ohnehin nicht gearbeitet hättest, gibt es keine Entgeltfortzahlung.

Auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen du normalerweise gearbeitet hättest, steht dir eine Entgeltfortzahlung zu. Fällt ein Feiertag auf deinen regulären Arbeitstag, bekommst du den Lohn, den du an diesem Tag verdient hättest.

Muss dir dein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen im Minijob schriftlich aushändigen?

Seit August 2022 gelten verschärfte Regeln für den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dein Arbeitgeber muss dir spätestens am ersten Arbeitstag die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen – darunter Name und Anschrift beider Parteien, Arbeitsort, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung und Vergütung.

Weitere Informationen wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge müssen spätestens am siebten Kalendertag nach Arbeitsbeginn nachgereicht werden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert.

Auch mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich gültig. Im Streitfall stehst du ohne schriftlichen Vertrag allerdings vor dem Problem, deine Ansprüche nachweisen zu müssen. Bestehe daher immer auf einem schriftlichen Vertrag und bewahre ihn sorgfältig auf.

Hast du als Minijobber Kündigungsschutz?

Minijobber genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat und dein Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. In diesem Fall braucht dein Arbeitgeber einen sachlichen Grund für eine Kündigung.

Unabhängig von der Betriebsgröße gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen, danach mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen.

Besonderer Kündigungsschutz gilt für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte in Elternzeit – auch wenn sie einen Minijob ausüben. Eine Kündigung in diesen Fällen bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde.

Was tun, wenn dein Arbeitgeber deine Rechte verletzt?

Leider kommt es in der Praxis häufig vor, dass Minijobber nicht über ihre Rechte informiert werden oder ihre Ansprüche nicht durchsetzen können. Wenn dein Arbeitgeber dir keinen Urlaub gewährt, die Entgeltfortzahlung verweigert oder unter Mindestlohn zahlt, solltest du zunächst das Gespräch suchen.

Wenn das nicht hilft, hast du mehrere Anlaufstellen: Die Minijob-Zentrale bietet kostenlose Beratung an. Gewerkschaften beraten ihre Mitglieder ebenfalls kostenlos und können bei Verhandlungen unterstützen. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn kannst du dich an den Zoll wenden, der die Einhaltung überwacht.

Im Ernstfall kannst du deine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen. In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an – du musst nur deinen eigenen Anwalt bezahlen, sofern du keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hast. Viele Ansprüche verjähren allerdings nach drei Jahren, also handle rechtzeitig.

Häufige Fragen

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, Minijobber haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Anspruch anteilig berechnet – bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind es zum Beispiel 8 Urlaubstage.

Bekomme ich als Minijobber Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Ja, nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Du bekommst den Verdienst für die Arbeitstage bezahlt, an denen du krankheitsbedingt nicht arbeiten konntest.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für Minijobber. Ausnahmen bestehen lediglich für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Kann mein Minijob-Arbeitgeber mich einfach so kündigen?

Nein, für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsschutzregelungen wie für Vollzeitbeschäftigte. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

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Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr