Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijob und Midijob?
Der wesentliche Unterschied zwischen Minijob und Midijob liegt in der Verdienstgrenze. Ein Minijob ist auf maximal 603 Euro pro Monat begrenzt. Verdienst du regelmäßig mehr als 603 Euro, aber weniger als 2.000 Euro pro Monat, befindest du dich im sogenannten Übergangsbereich – das ist der Midijob.
Der Übergangsbereich wurde zum 1. Januar 2023 von vorher 1.600 Euro auf 2.000 Euro pro Monat erweitert. Damit profitieren deutlich mehr Beschäftigte von den reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, die im Midijob gelten.
Beide Beschäftigungsformen sind reguläre Arbeitsverhältnisse mit allen Arbeitnehmerrechten. Der Unterschied liegt vor allem in der Behandlung bei Steuern und Sozialversicherung.
Wie unterscheiden sich Minijob und Midijob bei der Sozialversicherung?
Im Minijob bist du grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dein Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Du selbst zahlst nur einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung, von dem du dich allerdings befreien lassen kannst. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlst du als Minijobber nicht.
Im Midijob bist du dagegen voll sozialversicherungspflichtig – aber mit reduzierten Beiträgen. Je niedriger dein Verdienst im Übergangsbereich ist, desto weniger zahlst du. Bei 539 Euro liegt dein Arbeitnehmeranteil bei nur wenigen Euro, bei 2.000 Euro zahlst du den vollen Satz.
Der große Vorteil des Midijobs bei der Sozialversicherung: Du erwirbst vollständige Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Im Minijob sammelst du dagegen nur minimale Rentenansprüche und hast keinen eigenen Krankenversicherungsschutz über den Job.
Wie werden Minijob und Midijob besteuert?
Im Minijob zahlt in der Regel dein Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent. Du musst den Verdienst nicht in deiner Steuererklärung angeben und es wird keine individuelle Lohnsteuer fällig. Das macht den Minijob steuerlich besonders einfach.
Beim Midijob wird der Verdienst ganz normal versteuert. Je nach Steuerklasse und Höhe des Verdienstes fällt Lohnsteuer an. In Steuerklasse I bleibst du bei einem reinen Midijob-Verdienst allerdings oft unter dem Grundfreibetrag und zahlst effektiv keine Lohnsteuer.
Wenn du den Minijob neben einem Hauptjob ausübst, bleibt er steuerfrei. Ein Midijob neben einem Hauptjob wird dagegen über die Steuerklasse VI abgerechnet, was zu einer relativ hohen Steuerbelastung führen kann. Allerdings kannst du über die Steuererklärung oft einen Teil zurückholen.
Bleibt dir im Minijob oder im Midijob mehr netto?
Auf den ersten Blick scheint der Minijob attraktiver, weil vom Bruttogehalt kaum etwas abgezogen wird. Bei 603 Euro brutto bekommst du fast 603 Euro netto. Beim Midijob mit zum Beispiel 700 Euro brutto bleiben dir nach Abzug der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge rund 630 bis 650 Euro netto – also deutlich mehr als im Minijob.
Entscheidend ist also die Gesamtbetrachtung. Verdienst du im Midijob 800 Euro brutto, hast du netto etwa 720 Euro und damit rund 180 Euro mehr als im Minijob. Gleichzeitig erwirbst du Ansprüche in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Der Nettovorteil des Midijobs wächst mit steigendem Verdienst. Ab einem Bruttogehalt von etwa 600 Euro lohnt sich der Wechsel vom Minijob zum Midijob finanziell fast immer – vorausgesetzt, du benötigst die Sozialversicherungsansprüche und kannst die zusätzlichen Stunden leisten.
Für wen eignet sich was?
Der Minijob eignet sich besonders für Menschen, die nur wenig dazuverdienen möchten oder können. Das sind zum Beispiel Schüler, Studierende, Rentner oder Hausfrauen und -männer, die bereits über den Partner familienversichert sind. Auch als Nebenjob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist der Minijob attraktiv, weil er steuer- und abgabenfrei bleibt.
Der Midijob ist die bessere Wahl, wenn du mehr als 603 Euro verdienen möchtest und eigene Sozialversicherungsansprüche aufbauen willst. Besonders für Alleinstehende ohne Familienversicherung bietet der Midijob den Vorteil einer eigenen Krankenversicherung über den Job.
Letztlich hängt die Entscheidung von deiner persönlichen Situation ab: Wie viel möchtest du arbeiten? Bist du anderweitig versichert? Brauchst du eigene Rentenansprüche? Beantworte diese Fragen, und du findest die richtige Beschäftigungsform für dich.