Steuererklärung bei einem Minijob: Pflicht oder freiwillig?
Die kurze Antwort vorweg: Wenn du ausschließlich einen 603-Euro-Minijob hast und keine weiteren Einkünfte beziehst, musst du in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Bei einem regulären Minijob zahlt dein Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent, die bereits alles abdeckt. Du selbst musst nichts versteuern und das Finanzamt erwartet keine Erklärung von dir.
Anders sieht es aus, wenn du neben dem Minijob weitere Einkünfte hast. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und einen Minijob ausübt, muss den Minijob zwar nicht in der Steuererklärung angeben (da er pauschal versteuert ist), kann aber insgesamt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein – etwa bei Steuerklassenkombination III/V oder bei Einkünften aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Selbstständigkeit.
Für viele Minijobber gilt also: Keine Pflicht zur Steuererklärung. Aber es kann sich trotzdem lohnen, freiwillig eine abzugeben – dazu gleich mehr.
Wie unterscheiden sich pauschale und individuelle Versteuerung im Minijob?
Bei der pauschalen Versteuerung zahlt dein Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer auf deinen Verdienst. Das ist die einfachste und häufigste Variante. Du hast damit steuerlich nichts weiter zu tun, und der Minijob taucht in deiner Steuererklärung gar nicht auf.
Alternativ kann der Minijob individuell über die Lohnsteuerklasse versteuert werden. Das kommt selten vor, kann aber vorkommen, wenn dein Arbeitgeber die Pauschalversteuerung nicht anwendet. In diesem Fall wird der Minijob-Verdienst wie reguläres Einkommen behandelt und du musst ihn in der Steuererklärung angeben.
Die individuelle Versteuerung kann in bestimmten Fällen sogar günstiger sein – nämlich dann, wenn dein Gesamteinkommen so niedrig ist, dass du unterhalb des Grundfreibetrags bleibst. Dann bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung vollständig zurückerstattet. Für die meisten Minijobber ist die Pauschalversteuerung aber die bessere Wahl.
Wann lohnt sich für dich als Minijobber eine freiwillige Steuererklärung?
Auch wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Der häufigste Grund: Du hast im Steuerjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt, zum Beispiel weil du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast. In diesem Fall bekommst du über die Steuererklärung eine Erstattung.
Auch Werbungskosten, also Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Minijob stehen, können steuerlich relevant sein – allerdings nur bei individueller Versteuerung. Bei der üblichen Pauschalversteuerung lassen sich Werbungskosten für den Minijob nicht geltend machen.
Wenn du neben dem Minijob studierst, können Ausbildungskosten wie Semestergebühren, Fachbücher oder ein Laptop als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar sein. Das hat zwar nichts mit dem Minijob direkt zu tun, aber in Kombination kann sich die Steuererklärung trotzdem lohnen. Eine freiwillige Steuererklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Minijob plus Hauptjob: Was gilt steuerlich?
Die Kombination aus sozialversicherungspflichtigem Hauptjob und Minijob ist steuerlich unkompliziert. Der Minijob wird weiterhin pauschal mit zwei Prozent versteuert und taucht in deiner Steuererklärung nicht auf. Dein Hauptjob wird ganz normal über die Lohnsteuerklasse versteuert.
Vorsicht ist geboten, wenn du neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob ausübst. Während der erste Minijob pauschal versteuert werden kann, wird der zweite Minijob dem Hauptjob zugerechnet und muss über die Steuerklasse VI versteuert werden. Die Steuerklasse VI hat die höchsten Abzüge, was den Nettoverdienst des zweiten Minijobs deutlich schmälert.
Wenn du neben dem Hauptjob mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben möchtest, solltest du vorab kalkulieren, ob sich das steuerlich lohnt. Manchmal ist es sinnvoller, die Stunden in einem einzigen Minijob zu bündeln statt die Verdienste auf mehrere Jobs zu verteilen.
Welche Fehler solltest du bei Minijob und Steuern vermeiden?
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Minijob-Verdienst zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird und den Steuersatz erhöht. Bei pauschaler Versteuerung ist das nicht der Fall. Der Minijob bleibt komplett außen vor und hat keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz.
Ein weiterer Irrtum betrifft die Steuererklärungspflicht bei Ehepaaren. Wenn ein Partner einen Hauptjob und der andere einen Minijob hat, müssen sie wegen des Minijobs keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Die Pflicht zur Steuererklärung ergibt sich nur aus anderen Gründen, etwa der Steuerklassenkombination oder zusätzlichen Einkünften.
Schließlich vergessen viele Minijobber, dass sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben können, wenn sie vermögenswirksame Leistungen erhalten. Auch der Sonderausgabenabzug für die Rentenversicherung im Minijob kann steuerlich relevant sein, wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. In diesen Fällen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung besonders.