Brauche ich überhaupt einen schriftlichen Vertrag?
Ja, auch bei einem Minijob hast du Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Seit der Neufassung des Nachweisgesetzes im August 2022 ist dein Arbeitgeber sogar verpflichtet, dir die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auszuhändigen. Das gilt ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte.
Viele Minijobber starten ihre Tätigkeit ohne schriftlichen Vertrag, weil sie denken, bei einem 603-Euro-Job sei das nicht nötig. Das ist ein Irrtum. Ohne schriftlichen Vertrag stehst du im Streitfall ohne Beweis da – etwa wenn es um Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen geht.
Sollte dein Arbeitgeber keinen Vertrag anbieten, fordere ihn aktiv ein. Du kannst dafür gängige Muster-Vorlagen nutzen und sie deinem Arbeitgeber vorlegen. Ein seriöser Arbeitgeber wird dem ohne Weiteres zustimmen.
Was muss in einem Minijob-Vertrag stehen?
Ein vollständiger Minijob-Vertrag sollte mehrere zentrale Punkte regeln. Zunächst müssen die Namen und Adressen beider Vertragsparteien klar genannt sein. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses und – bei Befristung – das voraussichtliche Ende gehören ebenfalls hinein.
Besonders wichtig ist die Angabe der Arbeitszeit. Hier sollte stehen, wie viele Stunden pro Woche oder pro Monat du arbeitest und wie die Arbeitszeiten verteilt sind. Bei einem 603-Euro-Minijob und dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von rund 42 Stunden pro Monat.
Der Vertrag muss außerdem den Stundenlohn oder Monatslohn, den Arbeitsort, eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit, den Urlaubsanspruch und die Kündigungsfristen enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, bitte deinen Arbeitgeber um eine Ergänzung.
Achte auch darauf, dass im Vertrag steht, ob du als geringfügig entlohnt beschäftigt angemeldet wirst. Das ist wichtig für deine Sozialversicherung und deine Steuern.
Welche Klauseln im Minijob-Vertrag sind problematisch?
Es gibt einige Vertragsklauseln, bei denen du vorsichtig sein solltest. Eine sogenannte Abrufarbeit-Klausel erlaubt dem Arbeitgeber, dich nur dann einzusetzen, wenn Bedarf besteht. Das klingt flexibel, kann aber bedeuten, dass du in manchen Monaten kaum Stunden bekommst und entsprechend wenig verdienst. Seit 2019 muss bei Abrufarbeit eine Mindestarbeitszeit vereinbart werden.
Problematisch sind auch pauschale Überstunden-Klauseln, die besagen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche Klauseln sind bei Minijobs besonders kritisch, weil du sonst schnell über die 603-Euro-Grenze kommst, ohne mehr Geld zu sehen.
Ausschlussfristen, die dich verpflichten, Ansprüche innerhalb weniger Wochen geltend zu machen, sind ebenfalls eine Falle. Wenn du zum Beispiel erst nach drei Monaten merkst, dass du zu wenig Lohn bekommen hast, könntest du bei einer Ausschlussfrist von sechs Wochen schon zu spät dran sein.
Vertragsstrafenklauseln, die hohe Summen bei vorzeitigem Ausscheiden vorsehen, sind bei Minijobs in der Regel unwirksam, aber sie schüchtern Arbeitnehmer ein. Lass dich davon nicht abschrecken und hole dir im Zweifel rechtliche Beratung.
Was gilt für Befristung und Probezeit im Minijob?
Auch Minijobs können befristet sein. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist bis zu zwei Jahre möglich, innerhalb derer der Vertrag maximal dreimal verlängert werden darf. Wird ein befristeter Vertrag darüber hinaus verlängert, gilt er automatisch als unbefristet.
Eine Probezeit ist bei Minijobs üblich und darf maximal sechs Monate betragen. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Wichtig zu wissen: Auch während der Probezeit hast du als Minijobber alle Rechte wie andere Arbeitnehmer, etwa Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Eine Klausel, die diesen Anspruch ausschließt, wäre unwirksam.
Wie kann ich meinen Minijob-Vertrag ändern oder kündigen?
Wenn sich deine Arbeitsbedingungen ändern – zum Beispiel mehr Stunden oder ein anderer Arbeitsort – muss das im Vertrag festgehalten werden. Eine mündliche Absprache reicht nicht aus. Bestehe auf einer schriftlichen Ergänzung oder einen neuen Vertrag.
Möchtest du deinen Minijob kündigen, halte die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist ein. Gibt es keine vertragliche Regelung, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – eine WhatsApp-Nachricht oder E-Mail genügt nicht.
Bewahre deinen Vertrag und alle Änderungen sorgfältig auf. Im Streitfall sind diese Dokumente dein wichtigstes Beweismittel. Mache am besten eine Kopie und lege sie getrennt vom Original ab.