Was ist Schwarzarbeit und wo beginnt sie?
Schwarzarbeit liegt vor, wenn Arbeit erbracht wird, ohne dass der Arbeitgeber die Beschäftigung bei den zuständigen Behörden anmeldet und die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführt. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) definiert den Begriff sehr breit: Jede Dienstleistung oder Werkleistung, die unter Umgehung von Melde-, Steuer- oder Sozialversicherungspflichten erbracht wird, gilt als Schwarzarbeit.
Im Bereich der Minijobs ist Schwarzarbeit weit verbreitet. Typische Fälle: Der Arbeitgeber zahlt den Minijobber bar auf die Hand, ohne ihn bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Oder der Minijobber arbeitet deutlich mehr Stunden als vereinbart, und die Mehrstunden werden nicht erfasst, um die 603-Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Auch als Arbeitnehmer kannst du dich strafbar machen, wenn du wissentlich an Schwarzarbeit mitwirkst – etwa wenn du weißt, dass dein Arbeitgeber dich nicht angemeldet hat, und trotzdem weiterarbeitest.
Wann rutschst du mit einem Minijob unbemerkt in die Schwarzarbeit?
Es gibt Situationen, die nicht eindeutig sind und in denen viele Minijobber unwissentlich in die Illegalität rutschen. Ein häufiges Beispiel: Du hilfst regelmäßig im Restaurant eines Bekannten aus und bekommst dafür Bargeld. Solange das nur gelegentlich und im kleinen Rahmen als Gefälligkeit unter Freunden passiert, ist das unbedenklich. Sobald es aber regelmäßig wird und einem Arbeitsverhältnis ähnelt, muss es angemeldet werden.
Eine weitere Grauzone ist die Nachbarschaftshilfe. Rasenmähen, Einkaufen gehen oder Babysitten gegen ein Taschengeld ist erlaubt, solange es sich um eine echte Gefälligkeit handelt. Wenn du aber jeden Samstag für vier Stunden den Garten eines Nachbarn pflegst und dafür 50 Euro bekommst, bewegt sich das bereits in Richtung Schwarzarbeit.
Auch auf Online-Plattformen lauern Fallen. Wer regelmäßig Dienstleistungen über Kleinanzeigen oder soziale Medien anbietet, muss das als gewerbliche Tätigkeit oder als Minijob anmelden. Die reine Tatsache, dass das Geld per PayPal oder Überweisung fließt, macht die Tätigkeit nicht automatisch legal.
Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit im Nebenjob?
Die Strafen für Schwarzarbeit sind empfindlich. Für den Arbeitgeber drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern inklusive Säumniszuschlägen sowie strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafe.
Aber auch als Arbeitnehmer gehst du nicht ungestraft aus. Wer Schwarzarbeit leistet und dabei Sozialleistungen bezieht – etwa Bürgergeld oder Arbeitslosengeld – begeht Sozialleistungsbetrug. Das kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich müssen zu Unrecht bezogene Leistungen zurückgezahlt werden.
Selbst wenn du keine Sozialleistungen beziehst, hast du als Schwarzarbeiter Nachteile: Du hast keinen Unfallversicherungsschutz. Wenn du dich bei der Arbeit verletzt, musst du alle Kosten selbst tragen. Du hast keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Urlaubsanspruch und keinen Kündigungsschutz.
Wie stellst du sicher, dass dein Nebenjob legal angemeldet ist?
Der wichtigste Schritt: Stelle sicher, dass dein Arbeitgeber dich bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat. Du kannst das überprüfen, indem du bei der Minijob-Zentrale oder deiner Rentenversicherung nachfragst. Dort ist hinterlegt, ob und wann du als geringfügig Beschäftigter gemeldet wurdest.
Bestehe auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem Stundenlohn, Arbeitszeiten und Aufgaben festgehalten sind. Lasse dir Gehaltsabrechnungen geben. Auch bei einem Minijob hast du Anspruch auf eine monatliche Abrechnung, die den Bruttolohn, die Abzüge und den Nettolohn ausweist.
Führe eigene Arbeitszeitaufzeichnungen. Notiere jeden Arbeitstag mit Beginn, Ende und Pausenzeiten. So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, wie viel du tatsächlich gearbeitet hast. Das schützt dich nicht nur vor Schwarzarbeit-Vorwürfen, sondern auch vor Lohnbetrug.
Kontrollen durch den Zoll: Was passiert bei einer Prüfung?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Die Beamten führen regelmäßig unangekündigte Kontrollen durch, besonders in Branchen mit hoher Schwarzarbeitsquote wie Gastronomie, Reinigung, Bau, Friseurhandwerk und Pflege.
Bei einer Kontrolle müssen alle anwesenden Arbeitnehmer ihre Identität nachweisen. Die Prüfer gleichen dann ab, ob die Personen bei der Sozialversicherung gemeldet sind. Als Minijobber solltest du daher immer deinen Personalausweis dabei haben.
Wenn du als nicht angemeldeter Arbeiter angetroffen wirst, richtet sich das Verfahren in erster Linie gegen deinen Arbeitgeber. Aber auch du wirst als Zeuge vernommen und musst wahrheitsgemäße Angaben machen. Kooperiere mit den Beamten – Falschaussagen können zusätzliche Probleme verursachen. Im Idealfall bist du korrekt angemeldet und hast nichts zu befürchten.