Musst du für einen Minijob neben dem Hauptjob Sozialabgaben zahlen?
Wenn du neben deinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen einzigen Minijob ausübst, bleibt dieser Minijob von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Du zahlst auf den Minijob-Verdienst keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Nur der Rentenversicherungsbeitrag fällt an – es sei denn, du lässt dich davon befreien.
Dein Arbeitgeber im Minijob zahlt die üblichen Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschalsteuer und Umlagen. Für dich selbst ändert sich an deinem Hauptjob nichts – die Beiträge dort bleiben unverändert.
Musst du deinen Hauptarbeitgeber informieren?
Grundsätzlich bist du nicht gesetzlich verpflichtet, deinem Hauptarbeitgeber von einem Minijob zu erzählen – es sei denn, dein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel zur Anzeige oder Genehmigung von Nebentätigkeiten. Viele Arbeitsverträge enthalten solche Klauseln, und du solltest deinen Vertrag daher unbedingt prüfen.
Dein Hauptarbeitgeber darf einen Minijob nur dann verbieten, wenn er berechtigte Interessen hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du für einen Konkurrenten arbeitest, die Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt oder du durch den Minijob gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall, offen mit dem Hauptarbeitgeber zu kommunizieren. Das schafft Vertrauen und vermeidet Konflikte. Verschweigst du einen genehmigungspflichtigen Nebenjob, riskierst du im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder Kündigung.
Welche maximale Arbeitszeit gilt für Hauptjob und Minijob zusammen?
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden, in Ausnahmefällen auf 10 Stunden – vorausgesetzt, der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten liegt bei 8 Stunden. Diese Grenze gilt für die Gesamtarbeitszeit aus Hauptjob und Minijob zusammen.
Bei einer regulären 40-Stunden-Woche im Hauptjob bleiben dir also maximal 8 zusätzliche Stunden pro Woche für den Minijob. Arbeitest du im Hauptjob bereits 48 Stunden, ist ein Minijob arbeitszeitrechtlich nicht mehr möglich.
Wichtig: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Wenn dein Hauptjob um 17 Uhr endet, darfst du den Minijob frühestens um 4 Uhr morgens am nächsten Tag beginnen. An Sonn- und Feiertagen gelten besondere Regelungen, die je nach Branche variieren.
Warum wird ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob sozialversicherungspflichtig?
Neben dem Hauptjob ist nur ein einziger Minijob abgabenprivilegiert. Übst du einen zweiten Minijob aus, wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet: Auf den Verdienst des zweiten Minijobs werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Ein Beispiel: Du verdienst im Hauptjob 2.500 Euro, im ersten Minijob 400 Euro und im zweiten Minijob 300 Euro. Der erste Minijob bleibt abgabenfrei. Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet – du zahlst also auf 2.800 Euro (2.500 + 300) Sozialversicherungsbeiträge. Der erste Minijob von 400 Euro bleibt davon unberührt.
Die Wahl, welcher Minijob als "erster" und welcher als "zweiter" gilt, triffst du nicht selbst. Es zählt der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob als der privilegierte.
Was solltest du beim Minijob neben dem Hauptjob praktisch beachten?
Prüfe zunächst deinen Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln und informiere deinen Hauptarbeitgeber, falls erforderlich. Rechne deine wöchentliche Gesamtarbeitszeit aus und stelle sicher, dass du die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitest.
Halte deine Arbeitszeiten in beiden Jobs sorgfältig fest. Im Streitfall bist du beweispflichtig, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wurde. Eine einfache Tabelle oder eine Arbeitszeiterfassungs-App reicht dafür aus.
Bedenke auch die steuerlichen Auswirkungen: Der Minijob-Verdienst wird in der Regel pauschal mit 2 Prozent versteuert und taucht nicht in deiner Steuererklärung auf. Das ist vorteilhaft, weil der Minijob-Verdienst deinen persönlichen Steuersatz nicht erhöht. Wenn du überlegst, stattdessen die Stunden im Hauptjob aufzustocken, würde der zusätzliche Verdienst voll besteuert werden.