Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub und wie viele Tage stehen mir zu?
Minijobber haben nach dem Bundesurlaubsgesetz den gleichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche beziehungsweise 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber wissen das nicht – oder ignorieren es bewusst.
Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet, wenn du weniger als fünf Tage pro Woche arbeitest. Die Formel ist einfach: Individuelle Arbeitstage pro Woche geteilt durch 5 (bei einer 5-Tage-Woche als Referenz), multipliziert mit 20 Urlaubstagen. Das Ergebnis ist dein jährlicher Mindesturlaubsanspruch in Arbeitstagen.
Ein Beispiel: Du arbeitest an zwei Tagen pro Woche. Dein Urlaubsanspruch beträgt 2 ÷ 5 × 20 = 8 Urlaubstage pro Jahr. Diese 8 Tage sind bezahlte freie Tage, an denen du deinen regulären Lohn erhältst.
Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch im Minijob?
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs kann bei unregelmäßigen Arbeitszeiten knifflig werden. Wenn du nicht jede Woche an den gleichen Tagen arbeitest, wird der Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche herangezogen. Arbeite die letzten 13 Wochen oder den vereinbarten Arbeitsrhythmus als Berechnungsgrundlage.
Wichtig: Es kommt auf die Anzahl der Arbeitstage an, nicht auf die Stunden pro Tag. Ob du an einem Arbeitstag 3 oder 8 Stunden arbeitest, spielt für die Berechnung der Urlaubstage keine Rolle. Allerdings wird während des Urlaubs der reguläre Tagesverdienst gezahlt – arbeitest du an verschiedenen Tagen unterschiedlich lange, erhältst du den Durchschnittsverdienst.
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. In den ersten sechs Monaten erwirbst du für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Scheidest du in der ersten Jahreshälfte aus, wird der Anspruch ebenfalls anteilig berechnet.
Urlaubsentgelt: Was bekommst du bezahlt?
Während deines Urlaubs bekommst du dein reguläres Entgelt weitergezahlt. Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Überstundenvergütung wird dabei nicht berücksichtigt, wohl aber regelmäßige Zuschläge.
Bei einem festen monatlichen Verdienst ist die Berechnung einfach: Du bekommst für jeden Urlaubstag den Betrag, den du an einem regulären Arbeitstag verdient hättest. Bei schwankendem Verdienst – etwa bei Stundenlohn mit wechselnder Stundenzahl – wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen herangezogen.
Ein separates Urlaubsgeld, also eine zusätzliche Zahlung über das Urlaubsentgelt hinaus, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gewährt dein Arbeitgeber Vollzeitkräften jedoch Urlaubsgeld, hast du als Minijobber nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls Anspruch darauf – anteilig nach deiner Arbeitszeit.
Werden Feiertage im Minijob bezahlt?
An gesetzlichen Feiertagen, die auf deinen regulären Arbeitstag fallen, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das bedeutet: Du bekommst deinen Lohn, obwohl du nicht arbeitest. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem du ohnehin nicht gearbeitet hättest, entsteht kein Anspruch.
Ein Beispiel: Du arbeitest jeden Montag und Mittwoch. Der 1. Mai fällt auf einen Mittwoch – du bekommst deinen regulären Mittwochslohn bezahlt, ohne zu arbeiten. Fällt der Tag der Deutschen Einheit auf einen Freitag, an dem du normalerweise frei hast, bekommst du keine zusätzliche Vergütung.
Dein Arbeitgeber darf die durch Feiertage ausgefallene Arbeitszeit nicht vor- oder nacharbeiten lassen. Auch eine Verrechnung mit Urlaubstagen ist unzulässig. Feiertage sind Feiertage – sie dürfen nicht zu deinen Lasten gehen.
Was passiert mit Resturlaub und Urlaubsabgeltung, wenn der Minijob endet?
Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er. Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dich rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass dein Urlaub verfällt. Unterlässt er diese Hinweispflicht, bleibt der Anspruch bestehen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Das bedeutet: Dein Arbeitgeber muss dir die restlichen Urlaubstage in Geld auszahlen. Der Abgeltungsanspruch berechnet sich nach dem durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen.
Viele Minijobber verzichten auf ihren Urlaubsanspruch, weil sie ihn nicht kennen oder sich nicht trauen, ihn einzufordern. Das ist nicht nötig: Urlaub ist dein gesetzliches Recht, und dein Arbeitgeber kann es dir nicht verwehren. Bestehe auf deinem Anspruch – im Zweifelsfall schriftlich.